Thadäus König, ein CDU-Abgeordneter, wurde nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum neuen Landtagspräsidenten von Thüringen gewählt. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Parlamentssitzung wieder arbeitsfähig zu machen und den reibungslosen Ablauf der Geschäfte zu gewährleisten.
Bei der Wahl erhielt Thadäus König 54 Stimmen, während die AfD-Kandidatin nur 32 Stimmen erzielte. Die AfD wird in Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft und daher nicht für das Amt des Landtagspräsidenten unterstützt.
Diese Entscheidung spiegelt die politische Dynamik und Meinungsverschiedenheiten im Thüringer Landtag wider. Die Ablehnung der AfD für das Amt des Landtagspräsidenten unterstreicht die Differenzen zwischen den verschiedenen Fraktionen und ihre Standpunkte in Bezug auf die politische Ausrichtung und Werte.